Nachrechnungen nach Nachrechnungsrichtlinie
Die Erhaltung und Erneuerung der Infrastruktur gehört zu den großen Ingenieuraufgaben der nächsten Jahrzehnte. Mit Nachrechnungen nach der BAST-Nachrechnungsrichtlinie wird die Tragfähigkeit von Brücken festgestellt. Bei Defiziten ist zu prüfen, ob Sanierungs- oder Verstärkungsmaßnahmen wirtschaftlich vertretbar sind oder ein Ersatzneubau ansteht. In den letzten Jahren wurde von uns eine Vielzahl von Brücken nachgerechnet, das Bild zeigt exemplarisch die Talbrücke Bremmecke im Zuge der BAB A45.